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Beim Hochladen von Liedern auf das Chorportal sind drei Rechte-Bereiche relevant:

1. Aufführungsrechte

Wenn dein Chor öffentlich auftritt, ist das in den meisten Fällen über den SUISA-Pauschal­vertrag deines Vereins abgedeckt. Das hat mit dem Chorportal nichts zu tun — wir betreffen nur das Vervielfältigen (Hochladen, Teilen) der Werke.

2. Vervielfältigungsrechte

Pro Lied erfasst du im Feld Rechte einen der folgenden Status:

  • Gemeinfrei — Komponist:in und Textdichter:in sind seit über 70 Jahren verstorben. Beispiel: Bach-Choräle, Volkslieder ohne bekannte Bearbeitung.
  • SUISA-pflichtig — geschütztes Werk, dessen Bedingungen über den Pauschalvertrag geregelt sind. Hochladen darfst du es für den internen Chor-Gebrauch.
  • Verlagsrechte — Werk eines Verlags. Hochladen nur, wenn ein Lizenznachweis (Kaufbeleg, individuelle Genehmigung) vorliegt. Diesen kannst du als Datei beim Lied ablegen.
  • Eigenkomposition — Werk eines Mitglieds deines Chors. Eine einmalige Nutzungsvereinbarung mit der/dem Komponist:in ist empfehlenswert.
  • Unbekannt — Default für noch nicht geprüfte Werke.

3. Sichtbarkeit

Neue Lieder sind Im Chor sichtbar (nur dein Chor). Erst auf Im Verband sichtbar oder Öffentlich umzustellen, ist eine bewusste Entscheidung — sie macht dein Material für andere Chöre auffindbar (siehe Entdecken). Es gibt zusätzlich die Stufe Privat (nur ich) für eigene Entwürfe, die noch niemand im Chor sehen soll.

Lade niemals geschütztes Material auf Öffentlich, ohne dass die Rechte explizit dafür freigegeben sind. Im Zweifel: Im Chor sichtbar belassen.

Take-Down

Falls du Hinweise erhältst, dass ein hochgeladenes Werk Rechte verletzt, lösche es im Bereich Lieder über die Detail-Seite des Liedes. Die zugehörigen Dateien werden automatisch mitentfernt. Eine Kopie verbleibt nur, wenn andere Chöre das Lied über Entdecken in ihr eigenes Repertoire übernommen haben — kontaktiere in dem Fall die Chorleitung des Quell-Chors.

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