Beim Hochladen von Liedern auf das Chorportal sind drei Rechte-Bereiche relevant:
1. Aufführungsrechte
Wenn dein Chor öffentlich auftritt, ist das in den meisten Fällen über den SUISA-Pauschalvertrag deines Vereins abgedeckt. Das hat mit dem Chorportal nichts zu tun — wir betreffen nur das Vervielfältigen (Hochladen, Teilen) der Werke.
2. Vervielfältigungsrechte
Pro Lied erfasst du im Feld Rechte einen der folgenden Status:
- Gemeinfrei — Komponist:in und Textdichter:in sind seit über 70 Jahren verstorben. Beispiel: Bach-Choräle, Volkslieder ohne bekannte Bearbeitung.
- SUISA-pflichtig — geschütztes Werk, dessen Bedingungen über den Pauschalvertrag geregelt sind. Hochladen darfst du es für den internen Chor-Gebrauch.
- Verlagsrechte — Werk eines Verlags. Hochladen nur, wenn ein Lizenznachweis (Kaufbeleg, individuelle Genehmigung) vorliegt. Diesen kannst du als Datei beim Lied ablegen.
- Eigenkomposition — Werk eines Mitglieds deines Chors. Eine einmalige Nutzungsvereinbarung mit der/dem Komponist:in ist empfehlenswert.
- Unbekannt — Default für noch nicht geprüfte Werke.
3. Sichtbarkeit
Standard-Sichtbarkeit eines neuen Liedes ist Privat im Chor. Erst auf Im Kanton sichtbar oder Öffentlich umzustellen, ist eine bewusste Entscheidung —
sie macht dein Material für andere Chöre auffindbar (siehe Entdecken).
Lade niemals geschütztes Material auf
Öffentlich, ohne dass die Rechte explizit dafür freigegeben sind. Im Zweifel:Privat im Chorbelassen.
Take-Down
Falls du Hinweise erhältst, dass ein hochgeladenes Werk Rechte verletzt, lösche es im Repertoire über die Detail-Seite des Liedes. Die zugehörigen Dateien werden automatisch
mitentfernt. Eine Kopie verbleibt nur, wenn andere Chöre das Lied über Entdecken in ihr
eigenes Repertoire kopiert haben — kontaktiere in dem Fall die Chorleitung des Quell-Chors.