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Beim Hochladen von Liedern auf das Chorportal sind drei Rechte-Bereiche relevant:

1. Aufführungsrechte

Wenn dein Chor öffentlich auftritt, ist das in den meisten Fällen über den SUISA-Pauschal­vertrag deines Vereins abgedeckt. Das hat mit dem Chorportal nichts zu tun — wir betreffen nur das Vervielfältigen (Hochladen, Teilen) der Werke.

2. Vervielfältigungsrechte

Pro Lied erfasst du im Feld Rechte einen der folgenden Status:

  • Gemeinfrei — Komponist:in und Textdichter:in sind seit über 70 Jahren verstorben. Beispiel: Bach-Choräle, Volkslieder ohne bekannte Bearbeitung.
  • SUISA-pflichtig — geschütztes Werk, dessen Bedingungen über den Pauschalvertrag geregelt sind. Hochladen darfst du es für den internen Chor-Gebrauch.
  • Verlagsrechte — Werk eines Verlags. Hochladen nur, wenn ein Lizenznachweis (Kaufbeleg, individuelle Genehmigung) vorliegt. Diesen kannst du als Datei beim Lied ablegen.
  • Eigenkomposition — Werk eines Mitglieds deines Chors. Eine einmalige Nutzungsvereinbarung mit der/dem Komponist:in ist empfehlenswert.
  • Unbekannt — Default für noch nicht geprüfte Werke.

3. Sichtbarkeit

Standard-Sichtbarkeit eines neuen Liedes ist Privat im Chor. Erst auf Im Kanton sichtbar oder Öffentlich umzustellen, ist eine bewusste Entscheidung — sie macht dein Material für andere Chöre auffindbar (siehe Entdecken).

Lade niemals geschütztes Material auf Öffentlich, ohne dass die Rechte explizit dafür freigegeben sind. Im Zweifel: Privat im Chor belassen.

Take-Down

Falls du Hinweise erhältst, dass ein hochgeladenes Werk Rechte verletzt, lösche es im Repertoire über die Detail-Seite des Liedes. Die zugehörigen Dateien werden automatisch mitentfernt. Eine Kopie verbleibt nur, wenn andere Chöre das Lied über Entdecken in ihr eigenes Repertoire kopiert haben — kontaktiere in dem Fall die Chorleitung des Quell-Chors.

Chorportal Thurgau · Plattform für die Chöre des Kantons Thurgau
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